TECHNIK
Hilfsmittelversorgung: Auf Qualität achten


Krankenkassen dürfen nur noch Hilfsmittel der Anbieter erstatten, mit denen sie Verträge geschlossen haben. Das seit Januar geltende GKV-Organisationsweiterentwicklungsgesetz (GKV-OrgWG) justiert das bestehende Recht nach und ermöglicht Hilfsmittelversorgern wie Sanitätshäusern oder Fachhändlern, bis zum Jahresende alten Verträgen mit Krankenkassen beizutreten und damit versorgungsberechtigt zu bleiben. Fachleute warnten auf einer Veranstaltung von Medinform am 21. Januar in Bonn davor, dass die neu geregelte Hilfsmittelversorgung mittels Ausschreibungen oder Verträgen den Preis auf Kosten der Qualität drücken könnte.
Darüber hinaus waren die neuen engen Grenzen bei der Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten mit Leistungserbringern Thema der Veranstaltung. So wird zum Beispiel die Depothaltung in Arztpraxen, aus denen der Mediziner Hilfsmittel abgibt, ab April dieses Jahres durch das GKV-OrgWG verboten. Wie Sylvia Gründken von der AOK Westfalen-Lippe sagte, sind Hilfsmittelabgaben über Depots bei Ärzten dann grundsätzlich unzulässig, lediglich die Notfallbehandlung stellt eine Ausnahme dar. Die Regelung gilt demnach auch für die Krankenhäuser. Zudem dürften nach der Neuregelung des Arzt-Lieferanten-Verhältnisses Ärzte nicht gegen Geldzahlungen an der Versorgung durch Leistungserbringer im Hilfsmittelsektor beteiligt werden. Die Krankenkassen werden durch diesen Passus im Sozialgesetzbuch V (§ 128) verpflichtet, künftige Verstöße der Ärzte zu ahnden. Erlaubt seien dagegen direkte Vergütungsregelungen zwischen Kassen und Ärzten.
Michael Heil vom Unternehmen Rehability warb dafür, nicht nur an die bloße Verordnung und Abgabe einzelner Hilfsmittel, sondern auch an die Versorgungsprozesse zu denken. Er sprach von Versorgungsketten, wenn beispielsweise ein Tetraplegiker zusätzlich zum Rollstuhl noch Katheter oder weitere Medizinprodukte zur Inkontinenzversorgung benötige. Ausschreibungen der Kassen seien hier keine Lösung, ein einzelnes Produkt könne ein Hersteller womöglich billiger anbieten, aber ohne Bezug zum Patienten würden ganze Versorgungsprozesse zerstört.
Institutionsübergreifender Qualitätsverbund Hilfsmittel
Kniebandage für die Akutphase, Reha und den Sport – ein Bereich der Hilfsmittel Foto: BVMed-Bilderpool/Thuasne Deutschland
Kassen nutzen Machtzuwachs aus
Aus Sicht der Industrie kritisierte Klaus Grunau die bisherigen Erfahrungen mit Kassenausschreibungen von Hilfsmitteln. Nach Angaben des Vorstandsmitglieds des Bundesverbands Medizintechnologie hätten die Kassen im vergangenen Jahr ihren Machtzuwachs ausgenutzt und den Preisdruck zulasten der Versorgungsqualität verschärft. Mangelhaft sei zudem das unterschiedliche Vorgehen der Kassen bei den Ausschreibungen gewesen. Es gehe nicht an, dass es zum Beispiel bei Stomaprodukten oder Tensgeräten sowohl Ausschreibungen als auch Vertragsverhandlungen gebe.
Positiv sei aus Sicht der Medizinproduktehersteller, dass das jüngste Gesetz Hilfsmittelausschreibungen nicht mehr per se vorschreibe. Es bleibe jedoch bei der Einschränkung für die Patienten oder Behinderten, dass ihr Recht auf Auswahl eines Sanitätshauses oder Fachhändlers sowie das Mitspracherecht bei der Produktwahl weggefallen und funktionierende, wohnortnahe Netzwerke zerschlagen worden seien.
Susanne Imhoff-Hasse
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