

Gleichzeitig suchen 12,4 Prozent der jungen Menschen zwischen 18 und 28 Jahren mit schädlichem Gebrauch oder Abhängigkeit von psychotropen Substanzen Rat und Behandlung vor allem bei niedergelassenen Psychotherapeuten. Psychotherapie ist demnach ein wichtiger Bestandteil der Suchtbehandlung – und ihr Nutzen wissenschaftlich nachgewiesen. Darüber hinaus gibt es ein engmaschiges Netz, das die abhängigen Menschen, aber auch deren Angehörige auffängt. Dennoch gibt es immer noch Verbesserungsbedarf: Psychologische Psychotherapeuten (PPs) und Suchtambulanzen sind zum Beispiel teilweise immer noch nicht eng genug miteinander vernetzt. Zudem setzt die Behandlung der Abhängigen häufig erst zu spät ein, da sich das Suchthilfesystem in Deutschland hauptsächlich auf eine tertiäre Versorgung, sprich stationäre Suchteinrichtungen und Suchtberatungsstellen, konzentriert. Dabei wäre es wünschenswert, wenn viel früher interveniert würde, zum Beispiel durch Hausärzte – und eben auch PPs. Die Bundespsychotherapeutenkammer machte mit ihrer Veranstaltung „Psychotherapie und Suchtbehandlung“ auf dieses Thema Ende vergangenen Jahres in Berlin aufmerksam. Im Wesentlichen wollte man neue Wege zu einer verbesserten Kooperation zwischen niedergelassenen Psychotherapeuten und der Suchthilfe aufzeigen – vor allem zeigte sich aber der Diskussionsbedarf der unterschiedlichen Beteiligten aus den Bereichen Politik, Wissenschaft, Versicherung und Versorgung.
Um es aber ganz deutlich zu sagen: Es ist nicht notwendig, die bestehenden Strukturen zu ändern, sie sollten aber besser genutzt werden. Für die niedergelassenen Psychotherapeuten wäre es zum Beispiel leichter, in die bestehenden Strukturen eingebunden zu werden, wenn die Psychotherapie-Richtlinien geändert würden. Insbesondere sollte der schädliche Gebrauch psychotroper Substanzen als Indikation für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung gelten. Derzeit verschweigen viele Psychotherapeuten in Psychotherapieanträgen den Missbrauch schädlicher Substanzen durch ihre Patienten, da gerade diese Anträge durch die Gutachter meist abgelehnt werden. Allerdings hat dies dann wiederum die Konsequenz, dass der tatsächliche Anteil von Patienten mit Missbrauch oder Abhängigkeit von psychotropen Substanzen von den gesetzlichen Krankenkassen unterschätzt wird. Verlässliche Zahlen wären aber hilfreich, um den tatsächlichen Bedarf ermitteln zu können.
Gerade an die Psychotherapie bei Suchterkrankungen sind besondere Anforderungen gestellt. Daher wäre es sinnvoll, wenn die Psychotherapie-Richtlinien mehr Möglichkeiten für Kriseninterventionen, Sprechstunden oder den Einsatz von Methoden des „Motivational Interviewing“ zuließen – ein Ansatz, der ja schließlich genau für diese spezielle Form der Therapie konzipiert wurde. Es steckt zumindest noch viel Potenzial für die Früherkennung in diesem Versorgungsbereich – und dies sollte genutzt werden.
Weicker, Alexander
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