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Beihilfe zum Suizid: Differierende Meinungen im Deutschen Ethikrat


Derzeit ist die Beihilfe zum Suizid in Deutschland nicht strafbar, wohingegen die Tötung auf Verlangen strafbewehrt ist. Allerdings seien die Grenzen zwischen den verschiedenen Formen oft fließend und schwer zu bestimmen, so der Deutsche Ethikrat. Die Tötung auf Verlangen ist nach seiner Ansicht jedoch nach wie vor abzulehnen.
Aufgrund des anhaltenden öffentlichen Interesses sowie der Bundesratsinitiative zum Verbot der organisierten Sterbehilfe will sich der Ethikrat mittelfristig erneut mit dem Thema Selbsttötung befassen. 2006 hatte das Vorgängergremium, der Nationale Ethikrat, bereits eine Stellungnahme zum Thema Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende veröffentlicht. ER
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