

Der Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 172. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) einen Beschluss zur Anpassung der Bewertung der Strahlentherapie sowie zur Anpassung der Leistungen der Psychotherapie entsprechend des Urteils des Bundessozialgerichts vom 28. Mai 2008 getroffen.
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