BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Erratum: Änderung des Bundesmantelvertrages Ärzte (BMV-Ä) sowie Änderung des Bundesmantelvertrag Ärzte/Ersatzkassen (EKV) zur weiteren Umsetzung der Laborreform


Es muss heißen wie folgt:
I. Die Arbeitsgemeinschaft beschließt rückwirkend zum 1. Oktober 2008:
Änderung in der Leistungslegende der Gebührenordnungspositionen 32025 bis 32027
Quantitative Bestimmung, gilt für die Gebührenordnungspositionen 32025 bis 32027, je Untersuchung
32025 Glucose
32026 TPZ (Thromboplastinzeit)
32027 D-Dimer (nicht mittels trägergebundener Reagenzien)
Gültig ab 1. Oktober 2008
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