

„Ich halte diese Entscheidung für falsch“, sagte Dr. med. Günther Jonitz, Vorsitzender des Ausschusses „Qualitätssicherung“ der BÄK. „Sie berücksichtigt eine der Grundprinzipien der Qualitätssicherung nicht – nämlich die Betroffenen selbst am Verfahren zu beteiligen.“ Offen sei, was die G-BA-Entscheidung für die künftige Arbeit der BQS bedeute. Die Bundesärztekammer werde sich weiterhin um ein konstruktives Vorgehen bemühen und Möglichkeiten einer künftigen Kooperation zwischen dem Aqua-Institut und der BQS ausloten.
Für Jonitz stellt diese Entscheidung die logische Konsequenz einer seit Jahren von Misstrauen gegenüber der Selbstverwaltung geprägten Gesundheitspolitik dar. Ausdrücklich möchte er dies nicht als Kritik an der Arbeit des Aqua-Instituts verstanden wissen. Aber: „Diejenigen, die mit viel Energie in den vergangenen Jahren das Ganze aufgebaut haben, sind jetzt zunächst einmal außen vor.“ TG
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