

Roche hat die analytischen Daten zur Freigabe dieser Charge nochmals überprüft. Alle Prüfparameter erfüllten die festgelegten Spezifikationen. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Avastin und den oben erwähnten Ereignissen wurde nicht hergestellt. Avastin enthält keine Konservierungsmittel und ist in sterilen Durchstechflaschen zur einmaligen Anwendung in der Onkologie abgefüllt. Das Aufteilen des Inhalts auf mehrere Einzeldosen für die intraokulare Anwendung kann zu einer Kontamination des Produkts führen. Für weitere Fragen steht die Roche- Pharma AG zur Verfügung unter Telefon: 0 76 24/14-20 75, Fax: 0 76 24/14-31 83 oder E-Mail: grenzach.drug_safety @roche.com.
Verordnung von Lenalidomid und Thalidomid nur noch auf Sonderrezept – Die Verordnung der zur Therapie des multiplen Myeloms (MM) eingesetzten Wirkstoffe Lenalidomid (Revlimid®, Celgene) und Thalidomid ist nur noch über ein zweiteiliges Sonderrezept („T-Rezept“) möglich. Die am 8. Februar 2009 in Kraft getretene Neuregelung erweitert das für beide Substanzen bestehende Sicherheitsprogramm. Eine ähnliche Regelung gibt es bereits bei der Verordnung von Betäubungsmitteln. In beiden Fällen muss der Arzt zusammen mit dem vorgesehenen Anforderungsformular (erhältlich im Internet unter: www.bfarm.de) einmalig eine beglaubigte Kopie seiner Approbationsurkunde beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (E-Mail: t-rezepte@bfarm.de) einreichen, um dann eine bestimmte Stückzahl von Sonderrezepten zu erhalten. EB
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