

Der richtige und vollständige Text des zweiten Absatzes lautet:
„Die Formulierung ,Im Notfall werden Patientinnen ungekreuzte 0-Rh-negative Erythrozytenkonzentrate verabreicht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Blutgruppe meist bekannt ist, da sie im Mutterpass eingetragen ist.‘ halte ich für bedenklich. Die Blutgruppe steht zwar im Mutterpass, ein immunhämatologisches Labor ist aber verpflichtet, sie vor der Bereitstellung von EK selbst zu kontrollieren (2). Der Satz könnte so interpretiert werden, dass man blutgruppengleiche EK ,ungekreuzt‘ nach den Daten im Mutterpass geben darf.“ MWR
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