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Projekt Gesundheitskarte: Streit um Freiwilligkeit der Online-Anbindung


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Hintergrund ist ein Beschluss der für die eGK-Einführung verantwortlichen Betriebsgesellschaft Gematik, nach dem der Start der Online-Anwendung für die Leistungserbringer freiwillig ist. Nach Meinung der Ärzteschaft gilt diese Freiwilligkeit auch für den späteren Routinebetrieb. Für die Krankenkassen ist damit jedoch nur der Zeitpunkt des Onlinebetriebs innerhalb gewisser Grenzen variabel. So erklärte die Vorsitzende des Spitzenverbandes der Krankenkassen, Dr. Doris Pfeiffer: „Wenn die Aufbauphase in einer Region abgeschlossen ist, wird die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur verpflichtend sein.“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesärztekammer (BÄK) hingegen lehnen die zwangsweise Anbindung an die Telematikinfrastruktur ab. Nach der Onlinetestphase müsse jeder Arzt selbst entscheiden, ab wann er den Onlineverbund nutzen wolle, sagte KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl. Dies sei im Sinne der Akzeptanz ausgesprochen wichtig.
„Die Forderung der Freiwilligkeit steht für die Ärzte an erster Stelle und ist unbedingt aufrechtzuerhalten“, erklärte auch Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzender des Telematikausschusses der BÄK. Wenn man das Projekt an die Wand fahren wolle, müsse man genau das machen, was die AOK Rheinland fordere. KBr
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