

Im Deutschen Ärzteblatt (Jg. 105, Heft 50 vom 12. Dezember 2008, Seiten A 2723–4 sowie Jg. 106, Heft 4 vom 23. Januar 2009, Seite A 156) wurden die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband vereinbarten Änderungen der Anlage zu § 29 des Bundesmantelvertrages Ärzte und der Anlage zu § 15 des Bundesmantelvertrages Ärzte/Ersatzkassen (Anforderungskatalog AVWG Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz – Anforderungen an Datenbanken und Software für Vertragsarztpraxen) unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Vertrages veröffentlicht.
Das Unterschriftenverfahren wurde zwischenzeitlich abgeschlossen; der Vorbehalt ist nunmehr nichtig.
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