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GOÄ-Reform: Karten werden neu gemischt


Jens Flintrop
Redakteur für Gesundheits- und Sozialpolitik
Kein Zweifel: Mit der geplanten Novellierung sollte die privatzahnärztliche Gebührenordnung den Bewertungsmaßstäben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angeglichen werden. So orientierte sich das vorgesehene Bewertungsgefüge streng am Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen in der GKV. Ein von der Prognos AG mitentwickeltes Konzept der Zahnärzteschaft für ein präventionsorientiertes Bewertungsgefüge hatte das Ministerium nicht aufgegriffen. Vor allem aber enthielt der nun gestoppte Referentenentwurf eine Öffnungsklausel, die den privaten Krankenversicherungen und Beihilfeträgern das Recht einräumte, mit einzelnen Zahnärzten Selektivverträge zu vereinbaren; völlig unabhängig von der Gebührenordnung. Wie bereits in weiten Teilen der GKV drohte somit ein Einkaufsmodell, in dem große Kostenträger ihre Marktmacht in den Verhandlungen mit den Zahnärzten und Ärzten hätten ausspielen können. Im Ergebnis wären die Rahmenbedingungen für die gesetzliche und die private Krankenversicherung mit dieser Reform der GOZ weiter vereinheitlicht worden – ganz nach den Wünschen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD).
Dass es vorerst nicht zu einer solchen „GKV-isierung“ der (zahn)ärztlichen Gebührenordnung kommt, ist wohl dem CSU-geführten Bundeswirtschaftsministerium zu verdanken. Dem Vernehmen nach trug dieses den Entwurf aus dem Hause Schmidt nicht mit; auch, weil eine angemessene Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung nicht gegeben gewesen sei. Dazu muss man wissen, dass die privatzahnärztlichen Gebührensätze mit der Reform nach 21 Jahren Stillstand um gerade einmal 0,64 Prozent angehoben worden wären. Die Ministerin hatte dies damit begründet, dass die Ausgaben für private Zahnbehandlungen auch ohne finanziell wirksame Veränderung seit 1988 deutlich gestiegen seien. Dahinter verbirgt sich der Vorwurf, die Zahnärzte versuchten Einnahmeverluste in der GKV durch willkürliche Mengenausweitungen im privaten Bereich zu kompensieren. Die fehlende Zustimmung des Wirtschaftsministeriums hätte Änderungen am Referentenentwurf und somit schwierige Verhandlungsrunden zwischen den Partnern der Großen Koalition notwendig gemacht. Offenkundig stuften die Beteiligten die Aussichten auf eine Einigung als zu gering ein.
Nach der Bundestagswahl am 27. September werden somit die Karten für die Reform der ärztlichen Gebührenordnung neu gemischt. Zu hoffen ist, dass die Wähler zuvor einen Wechsel an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums erzwungen haben. Denn ohne die SPD und Ministerin Schmidt sinkt das Risiko einer GKV-isierung der privaten Krankenversicherung. Auf der Agenda steht dann zunächst die GOZ-Reform und anschließend die Neufassung der GOÄ.