ArchivDeutsches Ärzteblatt11/2009GOÄ-Reform: Karten werden neu gemischt

SEITE EINS

GOÄ-Reform: Karten werden neu gemischt

Flintrop, Jens

Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS
Jens Flintrop Redakteur für Gesundheits- und Sozialpolitik
Jens Flintrop Redakteur für Gesundheits- und Sozialpolitik
Zu glauben, die Vernunft habe gesiegt, wäre blauäugig. Vielmehr dürfte der aufziehende Bundestagswahlkampf ausschlaggebend dafür gewesen sein, dass die schwarz-rote Bundesregierung die Reform der zahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) doch noch abgeblasen hat. Mehr als sechs Monate vor der Wahl sind CDU/CSU und SPD schlichtweg nicht mehr in der Lage, zentrale Streitpunkte koalitionsintern auszuräumen. Den Ärztinnen und Ärzten soll es in diesem Fall recht sein. Denn die vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte GOZ-Reform, die als wegweisend für die Neufassung der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) gilt, versprach nichts Gutes.

Kein Zweifel: Mit der geplanten Novellierung sollte die privatzahnärztliche Gebührenordnung den Bewertungsmaßstäben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angeglichen werden. So orientierte sich das vorgesehene Bewertungsgefüge streng am Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen in der GKV. Ein von der Prognos AG mitentwickeltes Konzept der Zahnärzteschaft für ein präventionsorientiertes Bewertungsgefüge hatte das Ministerium nicht aufgegriffen. Vor allem aber enthielt der nun gestoppte Referentenentwurf eine Öffnungsklausel, die den privaten Krankenversicherungen und Beihilfeträgern das Recht einräumte, mit einzelnen Zahnärzten Selektivverträge zu vereinbaren; völlig unabhängig von der Gebührenordnung. Wie bereits in weiten Teilen der GKV drohte somit ein Einkaufsmodell, in dem große Kostenträger ihre Marktmacht in den Verhandlungen mit den Zahnärzten und Ärzten hätten ausspielen können. Im Ergebnis wären die Rahmenbedingungen für die gesetzliche und die private Krankenversicherung mit dieser Reform der GOZ weiter vereinheitlicht worden – ganz nach den Wünschen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD).

Dass es vorerst nicht zu einer solchen „GKV-isierung“ der (zahn)ärztlichen Gebührenordnung kommt, ist wohl dem CSU-geführten Bundeswirtschaftsministerium zu verdanken. Dem Vernehmen nach trug dieses den Entwurf aus dem Hause Schmidt nicht mit; auch, weil eine angemessene Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung nicht gegeben gewesen sei. Dazu muss man wissen, dass die privatzahnärztlichen Gebührensätze mit der Reform nach 21 Jahren Stillstand um gerade einmal 0,64 Prozent angehoben worden wären. Die Ministerin hatte dies damit begründet, dass die Ausgaben für private Zahnbehandlungen auch ohne finanziell wirksame Veränderung seit 1988 deutlich gestiegen seien. Dahinter verbirgt sich der Vorwurf, die Zahnärzte versuchten Einnahmeverluste in der GKV durch willkürliche Mengenausweitungen im privaten Bereich zu kompensieren. Die fehlende Zustimmung des Wirtschaftsministeriums hätte Änderungen am Referentenentwurf und somit schwierige Verhandlungsrunden zwischen den Partnern der Großen Koalition notwendig gemacht. Offenkundig stuften die Beteiligten die Aussichten auf eine Einigung als zu gering ein.

Nach der Bundestagswahl am 27. September werden somit die Karten für die Reform der ärztlichen Gebührenordnung neu gemischt. Zu hoffen ist, dass die Wähler zuvor einen Wechsel an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums erzwungen haben. Denn ohne die SPD und Ministerin Schmidt sinkt das Risiko einer GKV-isierung der privaten Krankenversicherung. Auf der Agenda steht dann zunächst die GOZ-Reform und anschließend die Neufassung der GOÄ.

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote