

Heike Korzilius
Redakteurin für Gesundheits- und Sozialpolitik
Doch nicht jeder ist glücklich über diese Entwicklung. Manchem Arzt und mancher Krankenkasse wird es allmählich zu bunt. Viele Ersatz- und Betriebskrankenkassen zweifeln am Sinn und Nutzen von Hausarztverträgen. Folglich hat – mit Ausnahme der AOKen in Baden-Württemberg und Bayern – auch noch keine Krankenkasse Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b SGB V abgeschlossen. Dabei sind die Kassen gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 30. Juni dieses Jahres eigene Hausarztverträge zu vereinbaren – noch. Denn zahlreiche Bundesländer wollen diese von Anfang an umstrittene Verpflichtung wieder aufheben.
Ebenfalls gekippt werden soll die im vergangenen Herbst geschaffene Neuregelung, wonach Hausarztverträge nur noch mit Gemeinschaften abgeschlossen werden dürfen, die mindestens die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte eines KV-Bezirks vertreten. Der Passus hatte faktisch zu einem Verhandlungsmonopol des Deutschen Hausärzteverbandes geführt. Im Gesundheitsausschuss des Bundesrats haben sich jetzt acht Bundesländer für einen entsprechenden Änderungsantrag von Hessen und Baden-Württemberg im Rahmen der Novelle des Arzneimittelgesetzes ausgesprochen. Bayern und Brandenburg haben den Antrag abgelehnt, sechs Länder enthielten sich. Damit die hausarztfreundliche Regelung wieder abgeschafft werden kann, muss sich im Plenum des Bundesrats am 3. April noch mindestens ein Land auf die Seite der Kritiker schlagen. Ausgang ungewiss.
Sicher ist hingegen, dass die Wettbewerbsregeln für die ambulante Versorgung eine enorm kurze Halbwertszeit haben und wichtige Verfahren, wie beispielsweise die zur Bereinigung der Gesamtvergütung, nach wie vor umstritten sind. Welchen Nutzen darüber hinaus die Patienten davon haben, dass sie künftig nicht mehr jeden Arzt aufsuchen können und nach unterschiedlichen Standards behandelt werden, ist ebenfalls unklar. Die Beteiligten – allen voran die Politik – sollten zumindest in deren Interesse dafür sorgen, dass aus der Vielfalt kein allzu bunter Flickenteppich wird.
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