POLITIK
Spätabtreibungen: Quälende Gewissensentscheidung
DÄ plus
zum Thema
- Gesetzentwurf: Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
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- Antrag: Wirkungsvolle Hilfen in Konfliktsituationen ausbauen - Volle Teilhabe für Menschen mit Behinderung sicherstellen
- Antrag: Späte Schwangerschaftsabbrüche – Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken


Wir sind keine Halbgötter in Weiß“, betonte Prof. Dr. med. Heribert Kentenich, Chefarzt der DRK-Frauenkliniken Berlin-Westend. Es sei sehr sinnvoll, wenn sich Schwangere in Konfliktsituationen nicht nur von Ärzten, sondern auch psychosozial beraten ließen. Ebenso wie Prof. Dr. med. Hermann Hepp von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe sprach sich Kentenich im Namen der Bundesärztekammer bei der fünfstündigen Anhörung des Bundestages zum Thema „Spätabtreibung“ am 16. März klar für eine gesetzlich geregelte Beratung, eine obligatorische dreitägige Bedenkzeit sowie für eine verbesserte Statistik über Spätabtreibungen aus.
Fluch und Segen:
Einige pränataldiagnostische
Befunde
können Frauen in
fortgeschrittenen
Schwangerschaftswochen
in ein Gefühlschaos
stürzen.
Foto: Neil Bromhall/SPL/Agentur FOCUS
Zur Debatte stehen drei Gesetzentwürfe und weitere zwei Anträge: Der von der Union eingebrachte Entwurf sieht ebenso wie der Antrag der Liberalen eine gesetzlich verankerte Beratungspflicht und eine dreitägige Bedenkzeit sowie eine bessere statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen vor. Auch ein Teil der Sozialdemokraten und der Grünen möchte einen Rechtsanspruch auf psychosoziale Betreuung, die ärztliche Pflicht zur Beratung sowie eine dreitägige Frist gesetzlich festschreiben. Eine detaillierte statistische Erfassung lehnen sie jedoch ab. Eine andere Gruppe innerhalb der SPD hält hingegen die heutige Gesetzeslage für ausreichend und möchte lediglich eine ärztliche Beratung vor und nach der pränatalen Diagnostik festlegen. Ähnlicher Ansicht ist die Linke in ihrem Antrag.
Auch innerhalb der Ärzteschaft gehen die Meinungen auseinander: Eine dreitägige Bedenkzeit wäre nach Meinung von Dr. med. Christian Albring, Vorsitzender des Berufsverbands der Frauenärzte, lediglich qualvoll anstatt hilfreich für die betroffenen Frauen. Eine erweiterte Dokumentation durch Ärzte und die Offenlegung von Unterlagen gegenüber Behörden weichen ihm zufolge zudem nach die ärztliche Schweigepflicht auf und verhindern eine vertrauensvolle Beratung. Ähnlicher Ansicht ist Sybill Schulz, Geschäftsführerin des Familienplanungszentrums „Balance“ in Berlin. Sie glaubt nicht, dass eine Änderung des Schwangerschaftkonfliktgesetzes das Leben behinderter Menschen schützen könne.
Prof. Dr. med. Jeanne Nicklas-Faust, stellvertretende Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, sprach sich dagegen für eine dreitägige Bedenkzeit aus. Bisher würden Studien zufolge nur 18 Prozent der betroffenen Paare beraten. Zeitdruck und Überforderung führten dann zu Kurzschlusshandlungen. Auch Prof. Dr. Gunnar Duttge, Rechtswissenschaftler an der Universität Göttingen, befürwortete eine gesetzliche Änderung. Eine rationale, selbstbestimmte Entscheidung könnten nur Paare treffen, wenn sie informiert würden und ausreichend Bedenkzeit hätten.
Etwa zwei Drittel der Experten plädierten für eine gesetzliche Regelung von Spätabtreibungen. Doch wie das Parlament Ende April entscheidet, bleibt weiter offen. Denkbar ist jedoch auch ein Kompromiss aus verschiedenen Entwürfen.
Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann
Deutsches Ärzteblatt plus
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Merz, Waltraut