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Gesetzesänderungen: Rezeptpflicht für Paracetamol und Johanniskraut


Das Bundesgesundheitsministerium begründet diese Entscheidung damit, dass eine Überdosierung mit Paracetamol häufig zu lebensbedrohlichen Vergiftungszuständen führt. Bei der Anwendung von Johanniskraut bei mittelschweren Depressionen könne ein Suizidrisiko nicht ausgeschlossen werden. Präparate, die nur für leichte depressive Zustände zugelassen seien, könnten aber weiter rezeptfrei erworben werden.
Darüber hinaus werden Vorschriften wirksam, die das Verhältnis zwischen Vertragsärzten und Hilfsmittelversorgern regeln. Diesen sind von April an sämtliche Zahlungen und Zuwendungen an Vertragsärzte im Zusammenhang mit der Hilfsmittelversorgung untersagt. Die Krankenkassen sind verpflichtet, die zuständige Ärztekammer zu informieren, wenn Vertragsärzte an der Hilfsmittelversorgung mitwirken, damit die berufsrechtliche Zulässigkeit geprüft werden kann. Außerdem müssen die Kassen melden, wenn der Verdacht besteht, dass Ärzte Versicherte an bestimmte Hilfsmittelversorger verweisen. HK
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