BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 SGB V in seiner 176. Sitzung am 17. März 2009 zur Aufnahme der Kostenpauschalen 40870 und 40872 in die Präambel des Kapitels 3 EBM mit Wirkung zum 1. April 2009


8. Die in der Präambel genannten Vertragsärzte sind – unbeschadet der Regelungen gemäß 5 und 6.2 der Allgemeinen Bestimmungen – bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Anlage 8 des Bundesmantelvertrages-Ärzte/Arzt-Ersatzkassenvertrag zur Abrechnung der Kostenpauschalen 40870 und 40872 berechtigt.
Vorbehalt:
Die Bekanntmachung erfolgt unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
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