BRIEFE
Honorarreform 2009: Missstand ausgeglichen


Als einer der Kläger, der 1993 das oben genannte 10-Pfennig-Urteil erwirkte, ist mir als ehemaligem Delegationspsychologen die Honorarsituation seit 1985 sehr gut bekannt. Das Urteil bewirkte die Verpflichtung, genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen je 50 Minuten mit 145 DM zu honorieren. Dieses Honorar sollte gleichzeitig an das aktuelle durchschnittliche Facharzthonorar dynamisch angepasst werden. Diese Vorgaben sind durch das oberste deutsche Sozialgericht 1998 beschlossen worden. Nun betrachten Sie bitte die Umsetzung dieses Urteils im Bereich der KBV.
Es entstand die Verpflichtung zur Nachzahlung für den Zeitraum von 1993 bis 1998, jedoch begann die KBV erst nach Androhung von Vollzugsklagen mit den Nachzahlungen ab dem Jahr 2000. Diese Nachzahlungen waren ohne Verzinsung, sodass wir der Kassenärztlichen Vereinigung über acht Jahre einen zinslosen Kredit gewährt haben, was ein großer finanzieller Schaden für uns war. Um es noch einmal zu verdeutlichen:
Die Nachzahlungen glichen das Honorardefizit aus und sollten zu einer angemessenen Honorierung führen, die von der KBV bis daher abgelehnt wurde. So bekamen wir rückwirkend ab 1993 das Honorar ausgeglichen und somit dann knapp 75 Euro.
Dass damit jedoch nur im Nachhinein ein Missstand ausgeglichen wurde und keine wirkliche Angleichung an die seit 1993 gleichzeitig regelmäßig gestiegenen Ärztehonorare für die Zukunft erreicht wurde, wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass bis 2008 unser Honorar bei den genehmigungspflichtigen Leistungen nicht mehr erhöht wurde. Wir hatten also 16 Jahre lang keine Honorarerhöhungen!
Wenn wir ab 2009, als erste Honorar-erhöhung, in den alten Bundesländern circa zehn Prozent bekommen werden, so ist das zwar ein scheinbarer Sieg, jedoch gleichzeitig immer noch nicht die wirkliche Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichts. Unsere Honorare sind weiterhin nicht an das durchschnittliche Facharztniveau angeglichen.
Peter Pfaffenschläger, Außendeicher Straße 9, 26349 Jade
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