

Die Beschlüsse der 162., 163., 164., 165., 166., 167. und 168. Sitzungen des Bewertungsausschusses wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemäß § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V sowie unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner, soweit es sich um schriftliche Beschlussfassungen gehandelt hat, veröffentlicht. Nach Abschluss der Unterschriftsverfahren und nach Ablauf der Vorbehaltsfrist des BMG ist sind die Vorbehalte zu den Veröffentlichungen damit gegenstandslos.
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