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Häusliche Krankenpflege: Kassen müssen für Katheterversorgung zahlen


Suprapubische Katheter müssen regelmäßig versorgt werden. Foto: dpa
Häusliche Krankenpflege unterstützt eine medizinische Behandlung. Um die Leistungen gibt es jedoch immer wieder Streit. Dabei sehen die Krankenkassen oft die Pflegeversicherung in der Pflicht, die Behandlung zu übernehmen.
In dem nun entschiedenen Fall war der an mehreren Krankheiten leidende Patient auf einen suprapubischen Katheter zur Blasenentleerung angewiesen. Die Austrittsstelle des Schlauchs oberhalb des Schambeins muss regelmäßig versorgt werden. Obwohl die Richtlinie über die häusliche Krankenpflege dies ausdrücklich als Kassenleistung nennt, folgerte die AOK Niedersachsen aus einem Verweis auf eine andere Leistung, dies gelte nur bei neu gelegtem Katheter oder einer Entzündung.
Doch der Wortlaut der Richtlinie sei eindeutig und die Schlussfolgerung der AOK abwegig, befand das Sozialgericht in seinem Urteil. Die Krankenkasse muss für den Patienten nun drei ärztlich verordnete Versorgungen pro Woche zahlen. afp
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