
Die Aussagen von Herrn Dr. Tellkamp in seinem Interview über Anforderungen für eine Bewerbung zum Medizinstudium in der DDR sind nicht korrekt und missverständlich. Allgemeine Voraussetzung für eine Bewerbung zu einem Hochschulstudium war in der DDR grundsätzlich die Hochschulreife. Bewerber in den Grundstudienrichtungen Medizin und Stomatologie hatten nach dem Bescheid über die Zulassung zum Studium vor dessen Beginn ein einjähriges Krankenpflegepraktikum in staatlichen Einrichtungen des örtlichen Gesundheitswesens beziehungsweise in medizinischen Hochschuleinrichtungen des Heimatkreises zu absolvieren . . . Sonderregelungen galten für Bewerber nach Ableistung des Wehrdienstes.
Prof. Dr. Edgar R. Steiner, Friedrich-Hegel-Straße 18, 15230 Frankfurt (Oder)
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