POLITIK
Fortbildung: Nachweisfrist endet am 30. Juni


Auf die Ärztekammern kommt derzeit viel Arbeit zu. Vielen Vertragsärzten scheint gerade erst bewusst geworden zu sein, dass sie bis zum 30. Juni nachweisen müssen, sich im vergangenen Fünfjahreszeitraum ausreichend fortgebildet zu haben. Der Nachweis erfolgt über das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer, das der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen muss; mindestens 250 Fortbildungspunkte müssen die Ärzte auf ihrem Fortbildungskonto bei der Kammer verbucht haben. Diese Regelung gilt auch für Vertragspsychotherapeuten, ermächtigte Ärzte, angestellte Ärzte eines Medizinischen Versorgungszentrums oder eines Vertragsarztes. Aber bei Weitem nicht alle Fortbildungsnachweise wurden per elektronischer Datenübermittlung direkt auf die persönlichen Fortbildungskonten bei den Kammern geleitet, sodass nun mit hohem Arbeitseinsatz die von den Ärzten vorgelegten Papierbelege registriert werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass der Antragsberg mit sämtlichen Belegen nicht bis zum 30. Juni abgearbeitet sein wird; deshalb haben sich die Ärztekammern darauf verständigt, dass das Datum der Antragstellung für die Ausstellung des Zertifikats maßgeblich ist.
Derzeit ist noch völlig offen, wie viele Ärzte bis zum 30. Juni ohne die erforderliche Punktezahl dastehen werden. Eine aktuelle, allerdings nicht repräsentative Online-befragung in „Der Allgemeinarzt“ lässt vermuten, dass in Sachen Fortbildungsnachweis noch einiges im Argen liegt: Rund ein Viertel aller Befragungsteilnehmer hat Sorge, das Punktesoll nicht rechtzeitig erfüllen zu können.
Dem aktuellen Heft 17 des Deutschen Ärzteblattes liegt in der A-Ausgabe für die niedergelassenen Ärzte ein Supplement mit zusätzlichen Fortbildungsangeboten bei. Eine weitere Beilage wird in Heft 20 folgen. Hiermit wird den Lesern des Deutschen Ärzteblattes die Möglichkeit geboten, durch die erfolgreiche Bearbeitung von je elf Beiträgen zusätzliche Fortbildungspunkte (drei Punkte je Beitrag) zu erwerben. Es handelt sich dabei um 22 von 2006 bis 2008 veröffentlichte Beiträge, die von den Autoren überarbeitet und mit neuen Fragen versehen wurden. Die Teilnahme an diesem Fortbildungsangebot bleibt selbstverständlich nicht allein den Lesern der A-Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes vorbehalten. Denn schließlich gilt die Fortbildungsverpflichtung auch für die Fachärzte an den Krankenhäusern.
Thomas Gerst
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