AKTUELL
Weiterbildung zum Hausarzt: Vorläufig bleibt es beim alten Titel


„Facharzt für Allgemeinmedizin“
steht weiterhin auf
den Urkunden der
Hausärzte.
Foto: Barbara Krobath
Zum Hintergrund: Mit der Einführung des Gebiets „Innere und Allgemeinmedizin“ im Rahmen der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung im Jahr 2003 wurde die Bezeichnung „Facharzt für Allgemeinmedizin“ in „Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“ umbenannt. Bis die 17 Landesärztekammern die Novelle einheitlich umgesetzt haben, sollte eine Übergangsregelung gelten: Die Kammern stellen Urkunden mit dem neuen Titel aus, bis zur Notifikation auf EU-Ebene ist aber nur der alte führungsfähig. Dieses Vorgehen war mit der EU-Kommission abgestimmt worden.
Die Beschwerde eines Arztes hat jetzt zu der neuen Anfrage der Kommission geführt. Der Vorstand der BÄK hat sich deshalb für eine pragmatische Lösung entschieden und kehrt das bisher in den Landesärztekammern praktizierte Verfahren um. Wird der „Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“ aber in Brüssel verbindlich gelistet, werden die Urkunden der Absolventen der neuen Weiterbildungsordnung umgeschrieben. HK
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