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Hausarztverträge: Ärzte dürfen nicht für Kassenwechsel werben


Foto:Mauritius Images
Bayerische Hausärzte hatten ihren Patienten erklärt, wenn es keinen Hausarzt mehr gäbe, hieße die Alternative „lange Anfahrtswege, lange Wartezeiten, anonyme Versorgung in den Medizinischen Versorgungszentren der Kapitalgesellschaften“. Das Gericht wertete diese Aussage als „einseitige, teils unrichtige Behauptungen“.
„In unserer Patienteninformation stellen wir lediglich die Vorzüge dar, die der Patient durch den AOK-Vertrag hat“, rechtfertigte Dr. med. Wolfgang Hoppenthaller, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, die Aktion. Er warf den Ersatz- und Betriebskrankenkassen mangelnde Bereitschaft vor, entsprechende Verträge abzuschließen.
Diese Vorwürfe wies der Verband der Ersatzkassen (vdek) zurück: „Was in Bayern angeboten wurde, ist nicht das, was wir uns vorstellen“, betonte vdek-Abteilungsleiterin Ulrike Elsner. Gäbe es bundesweit Hausarztprogramme nach bayerischem Muster, drohten den Beitragszahlern Mehrkosten von bis zu vier Milliarden Euro. „Damit würde ein Zusatzbeitrag von den Versicherten fällig“, sagte Elsner. hil
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