

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich zur Anpassung der Bundesmantelverträge im Zusammenhang mit der Erbringung ärztlich angeordneter Hilfeleistungen in der Häuslichkeit verständigt. Zum einen wurden § 15 Abs. 1 des Bundesmantelvertrages-Ärzte und § 14 Abs. 1 des Bundesmantelvertrages Ärzte/Ersatzkassen geändert, zum anderen eine Vereinbarung über die Erbringung ärztlich angeordneter Hilfeleistungen in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen gem. § 87 Abs. 2 b Satz 5 SGB V (Delegations-Vereinbarung) abgeschlossen.
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