

In der 181. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) hat der Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V eine Durchführungsempfehlung zur Änderung der Durchführungsempfehlung aus der 159. Sitzung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zur angemessenen Veränderung der Gesamtvergütungen im Rahmen der Einführung des Hautkrebs-Screening als Früherkennungsuntersuchung in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zum 1. April 2009 beschlossen.
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.