POLITIK
Vertragswettbewerb: KVen nicht mehr auf Augenhöhe mit Kassen


Einhellige Meinung auf dem Podium:
Noch ist die Versorgung gesichert, aber gerecht
geht es schon jetzt nicht mehr zu.
V.l.: Rolf Rosenbrock, Jeanne Nicklas-Faust,
Carl-Heinz Müller, Moderator
Heinz Stüwe, Stefan Etgeton, Rainer
Daubenbüchel, Thomas Ballast
Fotos: Georg J. Lopata
Das ärgert den Deutschen Hausärzteverband, der den Kassen nun eine Frist bis zum 15. Mai gesetzt hat, um in Verhandlungen zu treten (siehe DÄ, Heft 16/2009). Kommen die Kassen dem nicht nach, will der Verband sein vom Gesetzgeber verliehenes „Quasi-Monopol“ nutzen und entsprechende Vereinbarungen mithilfe von Schiedsämtern durchsetzen.
AOK-Chef Jacobs zeigte sich bei der KBV-Veranstaltung verärgert über den Deutschen Hausärzteverband. „Die neuen Instrumente der Macht scheinen die Hausärzteverbände weniger zur Verbesserung der Patientenversorgung nutzen zu wollen als zur Verbesserung ihrer Einkommenssituation“, bemängelte er. Abzulehnen sei auch die Forderung des Hausärzteverbandes, die Verträge in Baden-Württemberg und Bayern zur Grundlage für entsprechende Verhandlungen zu machen: „Mich interessiert nicht, was in anderen Ländern vereinbart wurde. Mich interessiert nur, was für meine Versicherten das Beste ist. Insgesamt gibt es im Gesundheitswesen zu viele Ideologen und zu wenig Macher – auf allen Seiten.“
„Wenn der Gesetzgeber nicht eine
sinnvolle Wettbewerbsordnung etabliert,
kollabiert das KV-System.“
Dr. med. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV
Unausgesprochen ließ der AOK-Vorstand jedoch, dass sich allenfalls „Add on“-Verträge problemlos als Ergänzung zum Kollektivvertrag in das KV-System implementieren lassen. Dabei handelt es sich um Kontrakte, bei denen Leistungen und Vergütungen zusätzlich zu denen der „Normalversorgung“ vereinbart werden. Eine Bereinigung der Gesamtvergütung – wie bei den Verträgen in Baden-Württemberg oder Bayern – höhlt das KV-System hingegen weiter aus.
Ein friedliches Nebeneinander von Kollektivvertrag und Selektivverträgen kann der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. med. Andreas Köhler, deshalb nicht ausmachen: „Der derzeitige systemwidrige und ordnungspolitisch verfehlte Wettbewerb, insbesondere in der ambulanten ärztlichen Versorgung, führt nicht zu einem geordneten Umbau des Gesundheitswesens, sondern zum Raubbau an diesem.“ Köhler forderte die Parteien auf, sich zu dem Thema der künftigen Gestaltung der kassenärztlichen Versorgung zu positionieren: „Wenn die Politik nicht die Spielräume für die Kassenärztlichen Vereinigungen erweitert und eine sinnvolle Wettbewerbsordnung etabliert, kollabiert das KV-System.“
Der Gesetzgeber habe den historischen Kompromiss von 1955 einseitig gekündigt. Damals seien den KVen der ungeteilte Sicherstellungsauftrag und das Monopol zur Organisation der ambulanten ärztlichen Versorgung übertragen worden. Im Gegenzug würden Vertragsärzte seither auf ihr Streikrecht verzichten und verpflichteten sich, Krankenversicherte zu den zwischen KVen und Kassen ausgehandelten Konditionen zu behandeln.
„Das setzt eine starke Organisation voraus, die auf gleicher Augenhöhe mit den Kassen verhandeln kann. Genau das ist aber nicht mehr der Fall“, kritisierte der KBV-Vorsitzende. Das damals zugesicherte Monopol sei mit der Neufassung des § 73 b SGB V endgültig zerstört worden. „Der Sicherstellungsauftrag ist geteilt. In selektiven Verträgen geht er auf die jeweilige Krankenkasse über“, sagte Köhler.
„Im Gesundheitswesen gibt es
zu viele Ideologen und zu wenig
Macher – auf allen Seiten.“
Wilfried Jacobs, Vorsitzender der AOK Nordrhein/Hamburg
Der Verlust beziehungsweise die Einschränkung der freien Arztwahl sei immanenter Bestandteil von Selektivverträgen. Der Vertragswettbewerb hebele damit den Wettbewerb über die freie Arztwahl vollständig aus, warnte der KBV-Vorstand.
Auch die übrigen Experten konstatierten, mit der Versorgungsgerechtigkeit gebe es mitunter massive Probleme. Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, Thomas Ballast, wies allerdings darauf hin, dass Versorgungsgerechtigkeit wohl nie erreicht werden könne. So werde etwa die Versorgungsdichte auf dem Land immer dünner sein als in Ballungsräumen.
Insbesondere für Menschen mit Behinderung oder für sozial Schwache bestehe derzeit keine Versorgungsgerechtigkeit, erklärte Prof. Dr. med. Jeanne Nicklas-Faust, Mitglied der Akademie für Ethik in der Medizin. Die Vielzahl neuer Verträge und Wahlmöglichkeiten wirke auf viele Patienten verwirrend und erschwere den Zugang zu medizinischen Leistungen, mahnte auch Dr. Stefan Etgeton vom Verbraucherzentrale Bundesverband.
Zu Verwerfungen führt nach Meinung der Experten nicht zuletzt auch der mit dem Gesundheitsfonds eingeführte morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA). „Es gibt die Schwierigkeit, dass einige Patienten mit Krankheiten, die nicht im Morbi-RSA aufgeführt werden, schlechter behandelt werden. Um das zu verhindern, müssen wir eine nachvollziehbare verlässliche Versorgungskette schaffen“, betonte KBV-Vorstand Müller. Unerlässlich sei auch die korrekte Diagnosecodierung durch die Ärzte.
Einige Krankenkassen versuchten, Ärzte bei der Diagnosecodierung zu beeinflussen, um bei der Umverteilung der Gelder über den Morbi-RSA zu profitieren, berichtete Dr. Rainer Daubenbüchel, ehemaliger Präsident des Bundesversicherungsamtes.
Auch der Bayerische Hausärzteverband habe ganz offen einen Zusammenhang zwischen finanziellen Regelungen in einem entsprechenden Hausärztevertrag und der Frage der Codierung hergestellt. „Vor der Einführung des Morbi-RSA wurden wir vor dieser Gefahr gewarnt“, räumte Daubenbüchel ein. „Vielleicht waren wir zu naiv. Aber mit einem solchen Maß krimineller Energie habe ich nicht gerechnet.“
Als Voraussetzung für den Kassenwettbewerb bezeichnete Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, den Morbi-RSA. „Er darf aber kein Anreiz zur Versichertenselektion sein“, mahnte Rosenbrock.
Samir Rabbata
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