

Die Beschlüsse der 169., 170. und 172. Sitzungen des Bewertungsausschusses und die Beschlüsse der 7., 8. 9. (hier Teil 1 vom 15.01.2009) und 10. Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemäß § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V sowie unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner, soweit es sich um schriftlichte Beschlussfassungen gehandelt hat, veröffentlicht. Nach Abschluss der Unterschriftsverfahren und nach Ablauf der Vorbehaltsfrist des BMG ist sind die Vorbehalte zu den Veröffentlichungen damit gegenstandslos.
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.