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Honorarreform: Kassen klagen gegen regionale Zuschläge


So klagt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen gegen die Entscheidung, dass sich Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen auf Landesebene über regionale Zuschläge für besonders förderungswürdige Leistungen einigen können. Diese Klage gegen einen Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 17. März hat aufschiebende Wirkung. Nach Köhlers Worten müssen es deshalb beispielsweise Belegärzte und ambulante Operateure hinnehmen, dass ihre genaue Honorierung weiterhin unklar bleibt. Insgesamt geht es um rund 130 Millionen Euro.
KBV-Vorstand Köhler wies zudem auf eine weitere „Baustelle“ hin: Derzeit werden zahlreiche Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab nicht kostendeckend vergütet. Denn der Orientierungswert wurde auf rund 3,5 Cent festgelegt und liegt damit ein knappes Drittel unter dem kalkulatorischen Punktwert der KBV von 5,11 Cent. Leistungen, deren Bewertungen im vergangenen Jahr nicht angehoben wurden, sind deshalb nach seinen Worten zu schlecht bezahlt – und werden es bleiben, wenn der Orientierungswert für 2010 nicht höher angesetzt wird. Unter dem Strich führe dies dazu, so Köhler, dass anstelle des kalkulatorischen Arztlohns von etwa 105 000 Euro pro Jahr aufgrund des Orientierungswerts nur mit rund 72 000 Euro gerechnet werden könne. Rie
Brinkmann, Wolf
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