

Die E-Card ist in
Österreich bereits
flächendeckend im
Einsatz.
Foto: BilderBox
Basis für die Umstellung ist ein geschlossenes Intranet zwischen Vertragsärzten und Versicherungsträgern. Die elektronische Krankmeldung beschleunigt und vereinfacht mehrere bürokratische Prozesse. Darüber hinaus ersetzt ein einheitliches Onlineformular die bisher unterschiedlichen Antragsformen der einzelnen Sozialversicherungen.
Der Patient erhält zwar weiterhin eine Bestätigung, die zur Vorlage beim Arbeitgeber geeignet ist. Dennoch können die Arbeitgeber den Krankenstand ihrer Mitarbeiter jetzt auch per Internet abfragen, sofern sie beim jeweiligen Versicherungsträger über das Dienstgeber-Informationssystem DG-Net registriert sind. Die erteilten Auskünfte beschränken sich auf die Information über Beginn und Ende der Krankmeldung. Diagnosen und Gründe für den Krankenstand können, sofern es sich nicht um Folgen eines Arbeitsunfalls handelt, nicht abgerufen werden. Für die elektronische Krankmeldung müssen die Ärzte eine kostenfreie Praxissoftware installieren. Bislang ist die Anwendung für die Arztpraxen allerdings noch nicht verpflichtend. Der Umfang der E-Card-Funktionen soll schrittweise vergrößert werden. So sollen derzeit die Krankenhäuser in das E-Card-System integriert werden, um elektronische Ein- und Überweisungen zu möglichen. KBr
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