Die Bundesregierung hält weitere Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen für unerlässlich. Das geht aus dem dritten „Stammzellbericht“ hervor, den die Koalition am 5. Mai verabschiedete.

An der Forschung
mit embryonalen
Stammzellen führt
kein Weg vorbei.
Zu diesem Schluss
kommt die Koalition.
Foto: dpa
Seit Inkrafttreten des Stammzellgesetzes 2002 bis Ende 2007 sind 23 Anträge auf Einfuhr und Verwendung embryonaler Stammzellen durch die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung und das Robert-Koch-Institut genehmigt worden. Dies zeige, dass die durch das Gesetz eröffneten Möglichkeiten von der deutschen Forschungsszene wahrgenommen würden, heißt es in dem Bericht. Allerdings wurden die Erfahrungen mit der Änderung des Stammzellgesetzes vom August 2008 noch nicht berücksichtigt. Damals verlegte der Bundestag den Stichtag für den Import embryonaler Stammzellen auf den 1. Mai 2007, um Forschern die Verwendung von „jüngeren“ Stammzelllinien zu ermöglichen.
Der Bericht stellt fest, dass sich die Stammzellforschung zwar noch im Bereich der Grundlagenforschung befinde, Arbeiten mit humanen embryonalen Stammzellen seien jedoch für die Translation der gewonnenen Ergebnisse zur Anwendung beim Menschen unerlässlich. Der Bericht wird nun dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat übermittelt. ER
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