PERSONALIEN
Erwin Deutsch: Medizinrechtliches Urgestein


Erwin Deutsch
Foto: privat
Der Jubilar wurde für seine Leistungen als international renommierter Medizinrechtler von den Medizinischen Fakultäten Köln und Hannover mit zwei medizinischen Ehrendoktortiteln ausgezeichnet, die von drei juristischen Ehrendoktorhüten „umrahmt“ werden (Pusan/Korea, Halle, Izmir/Türkei). Die Ehrungen kommen nicht von ungefähr: Deutsch hat das Medizinrecht in einer Vielzahl von Veröffentlichungen und Vorträgen maßgeblich als eigenständiges Fach entwickelt und dabei auch Erfahrungen fremder Rechtsordnungen einbezogen. Sein Lehrbuch zum Medizinrecht, in dem er Rechtsgebiete wie das Arztrecht einschließlich des Arzthaftungsrechts, das Arzneimittel-, Medizinprodukte- und Transfusionsrecht und das Recht der medizinischen Forschung in einer umfassenden Darstellung vereint, setzt bis heute Maßstäbe.
Deutsch war ein oft gefragter Ratgeber für die Politik, und zwar sowohl auf nationaler Ebene als auch auf der Ebene der Europäischen Union. Gastprofessuren und Vortragsreisen führten den begnadeten Redner in zahlreiche Länder. Auch nach seiner Emeritierung hat seine Aktivität und wissenschaftliche Neugier nicht nachgelassen, was seine andauernde wissenschaftliche Produktivität eindrucksvoll belegt. Prof. Dr. iur. Jochen Taupitz
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