BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachungen: Der GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R., Berlin, – einerseits – und die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin, – andererseits – vereinbaren gemäß § 82 Abs. 1 SGB V, den Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) und Bundesmantelvertrag-Ärzte/Ersatzkassen (EKV) um folgende Anlage zu ergänzen: Übergangsvereinbarung zur Fortführung der besonderen Maßnahmen zur Verbesserung der onkologischen Versorgung


1. Soweit bestehende Vereinbarungen zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen oder den Verbänden der Ersatzkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen oder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über besondere Maßnahmen zur Verbesserung der onkologischen Versorgung krebskranker Patienten zum 31. Dezember 2008 oder 31. März 2009 gekündigt worden sind, gelten diese Vereinbarungen bis zum 30. Juni 2009 fort.
2. Zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen oder den Verbänden der Ersatzkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen vereinbarte Anpassungen dieser Vereinbarungen mit Wirkung zum 1. Januar 2009 oder 1. April 2009 bleiben unberührt.
3. Auf der Grundlage der angekündigten Änderung des § 85 Abs. 2 Satz 4 SGB V im Rahmen der AMG-Novelle werden die Partner dieser Vereinbarung bis zum 30.06.2009 bundeseinheitliche Vorgaben und Regelungen zur Verbesserung der onkologischen Versorgung vereinbaren. Dabei werden insbesondere auch Mindestanforderungen zur Sicherung der Qualität der onkologischen Leistungen festgelegt.
Gültig ab 1. April 2009.
Vorbehalt:
Das Unterschriftsverfahren zu der Vereinbarung wurde eingeleitet. Die Bekanntmachung erfolgt somit unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch die Vertragspartner.
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