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Palliativmedizin: Bundesweit erster SAPV-Vertrag in Nordrhein


Foto: ddp
Der Anspruch der Versicherten auf dieses Versorgungsangebot wurde mit der jüngsten Gesundheitsreform geschaffen. Nach Schätzungen benötigen zehn Prozent aller Sterbenden eine besonders aufwendige, hoch spezialisierte Versorgung, sodass sie bisher häufig am Ende ihres Lebens ins Krankenhaus eingewiesen werden mussten. Herzstück der SAPV in Nordrhein sind Palliative-Care-Teams, bestehend aus mindestens drei qualifizierten Palliativmedizinern und mindestens vier Palliativpflegekräften. Sie müssen eine 24-Stunden-Bereitschaft an sieben Tagen der Woche gewährleisten und mit ambulanten Hospizen sowie Apotheken eine multiprofessionelle Versorgung garantieren. Das Angebot kann sowohl als Vollversorgung durch das Palliative-Care-Team als auch als Teilleistung zur Unterstützung des Hausarztes unterbreitet werden. So kann dieser sich durch einen Palliativmediziner beraten lassen und einen Pflegedienst hinzuziehen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat auf das Muster 63 „Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung“ hingewiesen, das Basis für die Abrechnung ist. Weil es noch nicht zum Download im Rahmen der Praxissoftware zur Verfügung steht, kann es über die jeweilige KV-Homepage oder unter www.kbv.de/rechtsquellen/6253.html heruntergeladen werden. Für die Verordnung von SAPV nach diesem Muster können Vertragsärzte entweder 25 Euro für eine Erstverordnung (Kostenpauschale 40860) oder 15 Euro für eine Folgeverordnung (40862) abrechnen. RIe
Lucius, Harald
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