POLITIK
Doping widerspricht dem ärztlichem Ethos


Es ist keine vernünftige Alternative zur gültigen Rechtslage, Doping unter ärztlicher Kontrolle freizugeben“, betonte Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (ZEKO), als die Kommission ihre Stellungnahme zum Thema „Doping und ärztliche Ethik“ Anfang des Jahres vorstellte (DÄ, Heft 8/2009: Bekanntgaben der Herausgeber).
Angesichts eines in den letzten Jahren zunehmenden Medikamentenmissbrauchs auch im Freizeitsport kommen nicht nur Sportmediziner mit sich dopenden Patienten in Berührung. Die Kommission möchte daher mit ihrer Stellungnahme allen Ärztinnen und Ärzten eine auch konkrete Orientierung an die Hand geben. Sie empfiehlt, Patienten über die Risiken des Dopings umfassend aufzuklären und diese Aufklärung schriftlich zu dokumentieren.
Klar bezieht die Kommission außerdem Stellung zur ärztlichen Schweigepflicht.
„Der Arzt ist nicht dazu verpflichtet, aber befugt, Dopingpraxen seiner Patienten zu melden oder das Behandlungsverhältnis daraufhin abzubrechen“, erklärte Wiesing. Erst wenn der Patient den Arzt immer wieder zur Dopinghilfe drängt und damit das Vertrauensverhältnis beschädigt, soll der Arzt die weitere Behandlung ablehnen.
Anders stellt sich nach Meinung der ZEKO die Situation bei Doping durch Kinder und Jugendliche aus. Dies sollte durch den behandelnden Arzt ungeachtet seiner Schweigepflicht angezeigt werden, da in diesem Fall der Schutz der Minderjährigen als höherwertiges Rechtsgut zu betrachten sei. „Auch wenn der Jugendliche wissentlich oder freiwillig Dopingmittel nutzt, steht die Fürsorgepflicht des Arztes über seiner Schweigepflicht“, sagte Wiesing.
Anlass für die Erarbeitung einer ausführlichen Stellungnahme zum Thema „Doping und ärztlicher Ethik“ war der im Mai 2007 bekannt gewordene Skandal um ärztliche Unterstützung von Doping im Radsport durch Sportärzte an der Universität Freiburg (siehe nebenstehenden Bericht). Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann
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