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Europäischer Gerichtshof: Fremdbesitzverbot für Apotheken rechtmäßig
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Damit unterlag das Saarland im Streit mit mehreren Apothekerverbänden und Apothekern. Das Bundesland hält die deutschen Vorschriften für europarechtswidrig und hatte deshalb 2006 der niederländischen Internetapotheke DocMorris den Betrieb einer Filiale in Saarbrücken erlaubt.
Doch zum Schutz der Gesundheit dürften die EU-Staaten den freien Wettbewerb beschränken, urteilte der EuGH. Mehrere Drogeriemarktketten und Pharmagroßhändler wollten in den Apothekenmarkt einsteigen und hatten daher auf eine gegenteilige Entscheidung gehofft.
Das in dem Streit unterlegene Saarland zeigte kein Verständnis dafür: In den Apotheken seien schon heute mehr angestellte als „Eigentümer-Apotheker“ beschäftigt, erklärte Gesundheitsstaatssekretär Wolfgang Schild (CDU).
Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, Fritz Becker, sagte zum Urteil: „Das ist ein guter Tag für den Verbraucher- und Patientenschutz in Deutschland und Europa.“ Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller nannte den Richterspruch „ein Urteil im berechtigten Patienteninteresse“. Auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) begrüßte die Entscheidung. ddp/afp
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