DEUTSCHER ÄRZTETAG
Satzung und Geschäftsordnung: Keine Platzreservierung im Vorstand


Herr der Geschäftsordnung:
Horst
Schirmer, Leiter
der gemeinsamen
Rechtsabteilung
von BÄK und
KBV, erläuterte
die Änderung.
TOP VI - Änderung des § 5 der Satzung der Bundesärztekammer
TOP VII - Änderung des § 3 der Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage
Die Krankenhausärzte sind im Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) klar in der Mehrheit. Darin spiegelt sich die starke Stellung des Marburger Bundes in den Kammerversammlungen der Länder wider. Insbesondere die Hausärzte hatten in den vergangenen Jahren eine Mindestrepräsentanz im Vorstand der BÄK gefordert. So hatte der 111. Deutsche Ärztetag in Ulm den Vorstand aufgefordert, die Satzung so zu ändern, dass mindestens zwei Niedergelassene Mitglieder des Vorstands seien. Heute besteht der Vorstand aus dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten, den Präsidenten der Landesärztekammern sowie zwei weiteren Ärztinnen/Ärzten. Rechtsanwalt Horst Schirmer, Leiter der gemeinsamen Rechtsabteilung von BÄK und Kassenärztlicher Bundesvereinigung, berichtete, dass der Vorstand der Bundesärztekammer den Ärztetag bitte, über verschiedene Optionen zu entscheiden. Diese seien:
- eine Erweiterung des Vorstands um zwei Niedergelassene
- bei unveränderter Zahl der Vorstandsmitglieder die Wahl der „zwei weiteren Ärtzinnen/Ärzte“ ausschließlich aus dem Kreis der Niedergelassenen
- eine Erhöhung der Zahl der „weiteren Ärztinnen/Ärzte“ von zwei auf drei, wovon mindestens zwei niedergelassen sein müssten.
Zudem legte der Vorstand dem Ärztetag die Frage vor, ob die Satzung in diesem Punkt überhaupt geändert werden solle. Diese Frage wurde überraschend und überraschend deutlich beantwortet – und zwar mit Nein.
„Lassen wir es, wie es ist“, mahnte Jan Hesse aus München. Die Quote sei „der Tod der Demokratie“. Fast alle Diskussionsredner sahen es ähnlich. Die wichtigsten Argumente gegen eine Satzungsänderung: Der Deutsche Ärztetag beschränke sich ohne Not in seiner Souveränität. Wenn erstmals eine bestimmte Arztgruppe explizit im Vorstand vertreten sei, könnten immer neue Gruppierungen das Gleiche verlangen. Ohnehin ändert sich die Zusammensetzung des Vorstands im Laufe einer Amtsperiode mit den Wahlen in den Landesärztekammern häufig. So hat sich die Zahl der Niedergelassenen innerhalb eines Jahres auf fünf (von 19 Vorstandsmitgliedern insgesamt) erhöht.
Der Vorstand dürfe auf die Mitarbeit der Niedergelassenen nicht weitgehend verzichten, sagte Dr. med. Martin Bolay aus Münster, der für eine Quote plädierte. Ihm wurde entgegengehalten, die Vorstandsmitglieder müssten sich für alle Kolleginnen und Kollegen einsetzen. Das wurde dem derzeitigen Vorstand ausdrücklich attestiert. Er fühle sich vertreten, auch von den Nichthausärzten im Vorstand, bekannte Bernd Zimmer, Hausarzt in Wuppertal. Und so nahm der Ärztetag den Auftrag zu einer Satzungsänderung ausdrücklich zurück. Es bleibt bei der heutigen Regelung. Die spontane Idee, über eine Frauenquote für den Ärztetag nachzudenken, fand keinen Beifall. Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum sieht den Tag kommen, „an dem wir eine Quotenregelung für Männer brauchen“.
Ohne Debatte und ohne Gegenstimmen wurde die Geschäftsordnung des Deutschen Ärztetages geändert. Bisher stand der Ärztetag „allen deutschen Ärzten“ offen, was dem Wortlaut nach Ärzte ausländischer Nationalität ausgeschlossen hätte. Nun heißt es: „Zutritt zu den Sitzungen des Deutschen Ärztetages haben alle Ärztinnen und Ärzte und die vom Vorstand der Bundesärztekammer geladenen Personen.“
Heinz Stüwe
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