
Der einheitliche Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen wurde zum 1. Januar 2009 auf 15,5 Prozent festgesetzt. Im Gegenzug soll der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von Anfang 2009 bis Mitte 2010 – also befris-tet – um 0,5 Punkte auf 2,8 Prozent sinken. Zum 1. Juli 2009 sinkt der einheitliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 14,9 Prozent – möglich machen dies Steuermittel aus dem Konjunturpaket der Bundesregierung.