

Die beiden kleinen Taschenbücher stellen eine Art Nachschrift zu dem ungeklärten Fall dar. Die Herausgeber – der Psychiater und Neurologe Werner E. Platz und der Rechtsmediziner Volkmar Schneider, beide Berlin – legen in sehr gedrängter Form Unterlagen und Erkenntnisse vor, die sie als Gutachter vor Gericht nicht mehr haben vorbringen können. Aufschlussreich sind die (leider stark verkleinerten) Faksimiles von Dokumenten dreier Fälle von Krankenmord aus der Zeit, in der Albrecht in Stadtroda wirkte (Mai 1940 bis Mai 1942), interessant insbesondere jene zu der Patientin Selma Albrecht (zufällig namensgleich mit Rosemarie A.). Selmas Fall hätte vor Gericht in Gera wahrscheinlich eine Rolle gespielt. Die Papiere veranschaulichen, wie bürokratisch und schein-korrekt NS-„Eu-thanasie“ ablief. Die ärztliche Mitwirkung belegen Auszüge aus Vernehmungsprotokollen von Dr. Hebold (aus 1964), Dr. Hefelmann (1961) und Prof. Heinze (1961); wie es in Stadtroda zuging, bezeugen zwei Pfleger (1946).
Kurze Aufsätze, Ergebnisse einer Tagung zu Rosemarie Albrecht, verfasst von den Herausgebern sowie ausgewiesenen Medizinhistorikern und dem Oberstaatsanwalt Hegenbart aus Gera, beschäftigen sich mit Reaktionen auf den „Fall Albrecht“, mit der „Aktion T4“ und der Frage, ob NS-„Euthanasie“ nach DDR-Recht verjährt war (Conclusio: Es gab keine Verjährung.). Miriam Rieck fragt aus psychosozialer Sicht, weshalb Ärzte bei der „Euthanasie“ mitgemacht haben (Fazit: Weil sie sich dem Zeitgeist mehr als dem hippokratischen Ethos verpflichtet fühlten.). Norbert Jachertz
Werner E. Platz, Volkmar Schneider (Hrsg.): Todesurteil per Meldebogen. Gegen Verdrängen und Vergessen, Berichte 1, Hentrich & Hentrich, Berlin 2006, 90 Seiten, kartoniert, 6,90 Euro; Dokumente einer Tötungsanstalt. Gegen Verdrängen und Vergessen, Berichte 4. Hentrich & Hentrich, Berlin 2008, 112 Seiten, kartoniert, 9,90 Euro
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