AKTUELL
Harninkontinenz: Neues Vertragskonzept soll Tabu brechen


Das neue
Konzept
stellte KBVVorstand
Carl-
Heinz Müller
vor. Foto: Georg Lopata
Den neuen Vertrag nach § 73 c SGB V entwickelte die Vertragswerkstatt der KBV in enger Kooperation mit dem Berufsverband der Urologen und dem Berufsverband der Frauenärzte. Teilnehmen können bei Interesse der Krankenkassen Ärztinnen und Ärzte, die sich der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Absatz 1 a SGB V angeschlossen haben, sowie Vertragsärzte mit der Facharztanerkennung für Frauenheilkunde und Urologie.
Dem Konzept zufolge sollen sie eng zusammenarbeiten und jeweils über gute Kontakte zu nicht ärztlichen Gesundheitsberufen, beispielsweise zu Physiotherapeuten, verfügen sowie an gemeinsamen Fortbildungen teilnehmen, die auch das Thema Harninkontinenz beinhalten.
„Jetzt sind die Krankenkassen aufgefordert, diesem Vertragskonzept beizutreten, um die Versorgungsqualität ihrer Versicherten zu verbessern“, sagte der Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Urologen, Dr. med. Martin Bloch.
Von dem Vertrag erhoffen sich die Beteiligten deutlich verbesserte Behandlungsmöglichkeiten. Denn noch immer ist Harninkontinenz ein Tabuthema: Rund fünf Millionen Menschen in Deutschland leiden darunter, doch nur etwa die Hälfte von ihnen sucht einen Arzt auf. Unterstützt wird das Konzept deshalb auch von der Bundesbeauftragten für die Belange der Patientinnen und Patienten, Helga Kühn-Mengel. ER
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