ArchivDeutsches Ärzteblatt23/2009Streitgespräch: Die „Todespille“ nach Beratung
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. . . Die bislang bevorzugten Maßnahmen zur Selbsttötung sind unsicher, durch mögliche Folgeschäden belastet und vielfach von erschreckender Grausamkeit. Eine für diesen Zweck verfügbare „Todespille“ wäre demgegenüber ebenso sanft wie sicher und würde erschreckende körperliche Verletzungen und Verstümmelungen, sowie mögliche Gefährdungen Unbeteiligter vermeiden helfen. Menschen, denen das Leben unerträglich geworden ist, wünschen sich sehnlichst eine Pille, die es ermöglicht, im eigenen Bett schmerzlos in den Tod hinüberzugleiten, statt sich von einer „Selbstmörderbrücke“ stürzen oder sich vor den nächsten Zug werfen zu müssen. Wie groß der Bedarf an einer medikamentösen Sterbehilfe tatsächlich ist, zeigt die erstaunliche Zahl von ca. 1.000 Interessenten, die sich im Verlauf eines Jahres an den selbsternannten Sterbebegleiter Roger Kusch wandten. Ebenso spricht hierfür die Tatsache, dass in den USA bereits zwei Bundesstaaten (Oregon und Washington) eine ärztliche Sterbehilfe erlauben und zwar durch Verschreibung einer tödlichen Dosis eines Barbiturat-Präparates, wie dies in Holland, Belgien und der Schweiz bereits seit Längerem gestattet ist. Da ein Teil der lebensmüden Menschen durch bestimmte Maßnahmen von ihrem Vorhaben abgebracht werden kann, so z. B., wenn eine behandelbare Depression, ein lösbarer Konflikt oder eine behebbare soziale Notlage vorliegen, ist es von großer Wichtigkeit, sie möglichst vor Ausführung ihrer Tat zu erfassen. Auch in dieser Hinsicht wäre die „Todespille“ die ideale Lösung, sofern man deren Ausgabe auf spezielle Beratungsstellen konzentriert, in denen derartige Motive erfasst und gegebenenfalls einer Behandlung zugeführt werden könnten. In ähnlicher Weise, wie manche Frauen nach einem Beratungsgespräch auf den geplanten Schwangerschaftsabbruch verzichten, könnten sicher auch manche Suizidale von dem letzten Schritt zurückgehalten werden. Den dazu fest Entschlossenen, die nach Bilanzierung ihrer Lebenssituation wegen unheilbarer Krankheiten, Vereinsamung, zunehmender Hinfälligkeit oder gar Pflegebedürftigkeit dennoch ihrem Leben ein Ende setzen wollen – und die größtenteils zur Gruppe der über 60-Jährigen zählen – könnte man durch Übergabe der Pille ein humaneres Sterben ermöglichen als auf die bisherige Weise. Ethische oder religiöse Argumente gegen die Durchführung von Selbsttötungen mögen noch so plausibel sein, dürfen aber niemandem aufoktroyiert werden und konnten zudem die hohe Selbsttötungsrate bisher nicht verhindern und werden dies auch künftig nicht schaffen . . .
Prof. Dr. med. Manfred Stöhr,
Fritz-Strassmann-Straße 35, 86156 Augsburg

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