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Datenschutz: Schaar warnt vor Risiken von Gesundheitsakten


Besonders in webbasierten
Akten
kommerzieller Anbieter
sieht er Gefahren:
der Datenschutzbeauftragte
Peter Schaar. Foto: EPD
Unklar sei häufig, wie die hochsensiblen Gesundheitsdaten vor unberechtigten Zugriffen geschützt werden könnten, ob die Teilnehmer sich der Risiken einer webbasierten Gesundheitsakte bewusst seien und darüber von den Anbietern umfassend informiert würden. Schaar geht in dem Bericht auch auf die Verzögerungen bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ein. Er empfiehlt Patienten, die Einführung der elektronischen Patientenakte als freiwillige Anwendung der Gesundheitskarte abzuwarten, da diese Akte, anders als kommerzielle elektronische Gesundheitsakten, strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen unterworfen ist.
Der Tätigkeitsbericht geht auch auf die elektronische Fallakte ein, die als Werkzeug für eine sektorenübergreifende Kommunikation zwischen einzelnen Leistungserbringern für konkrete Behandlungsfälle konzipiert ist und derzeit in Pilotprojekten getestet wird. Sie führe nicht zu der bedenklichen unbefris-teten Speicherung sensibler Gesundheitsdaten, weil die Lebendauer der Akte auf den konkreten Fall beschränkt sei. KBr
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