

In seiner 180. Sitzung hat der Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Regelungen zur Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung im Jahr 2009 einen Beschluss in Teil A zur Änderung des Beschlusses zur Berechnung und zur Anpassung von arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumen nach § 87b Abs. 2 und 3 SGB V mit Wirkung zum 1. Juli 2009 sowie in Teil B zur Ergänzung des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses in seiner 10. Sitzung zur Änderung des Beschlusses Teil A vom 15. Januar 2009 mit Wirkung zum 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2009 getroffen.
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