
Mit dieser Aussage irrt der Autor: „Heute dürfen Substitutionsmedikamente auch in Deutschland unter bestimmten Bedingungen für maximal 30 Tage mitgegeben und eigenverantwortlich eingenommen werden (15. BtmÄndV vom 19. Juni 2001).“ Die Regelungen des § 5 Abs. 8 BtM VV sind erst mit der 23. ÄndV (März 2009) aufgenommen worden. Der Arzt darf dem Substituenden ein Rezept über maximal sieben Tage mitgeben und die „Z“-Rationen maximal für 30 Tage im Jahr (!). Das geht aus dem Artikel nicht hervor.
Dr. Albert Vogt, Pharmaziedirektor, Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg
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