

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich am 8. Mai 2009 auf Beschlüsse der Partner der Bundesmantelverträge zum 1. Oktober 2009 verständigt. Zum 1. Oktober 2009 erfolgen Änderungen in den Abschnitten 32.3.5 und 32.3.12 des Kapitels 32 sowie die Aufnahme weiterer Leistungen in den Anhang 4.
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