

In dem Beitrag „Differenzialdiganose von Nahrungsmittelunverträglichkeiten“ von Dr. med. Yurdagül Zopf et al. in Heft 21 vom 22. Mai 2009 ist in der Grafik 2, Seite 360, die Abkürzung anti-TG-AK falsch. Die korrekte Bezeichnung lautet: anti-tTG.
Es handelt sich um Antikörper gegen Gewebstransglutaminasen und nicht, wie fälschlicherweise angegeben, um Anti-Thyreoglobulin-Antikörper.
MWR
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