POLITIK
Behandlungsfehler: Mehr Eingaben von Patienten
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Dass auch Ärzte Fehler machen, ist selbstverständlich – dass sie offen über eigene Versäumnisse sprechen, dagegen nicht. Umso bemerkenswerter war die Kampagne „Aus Fehlern lernen“, die das Aktionsbündnis Patientensicherheit im vergangenen Jahr initiierte. Ärzte und Pflegekräfte – viele von ihnen in führenden Funktionen im Gesundheitswesen – schilderten dabei öffentlich eigene Behandlungsfehler und deren Folgen.
Andreas Crusius: „Die steigende Zahl der
Anträge verdeutlicht, dass die Patienten uns
vertrauen.“
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Tatsächlich bearbeitet wurden von den Experten 7 133 Anträge zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern. In 29 Prozent der Fälle lag ein Behandlungsfehler oder Risikoaufklärungsmangel vor. Davon konnte in 1 695 Fällen ein Behandlungsfehler als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt werden, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. Das geht aus der „Statistischen Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für das Statistikjahr 2008“ hervor. „Die steigende Zahl der Anträge verdeutlicht, dass uns die Patienten vertrauen“, sagte Dr. med. Andreas Crusius, Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen. „Wir wollen mit der Behandlungsfehlerstatistik transparent machen, wo es Fehlerhäufigkeiten gibt und welche Ursachen sich dahinter verbergen.“ Durch eine zielgerichtete Auswertung der Ergebnisse sei der erste Schritt zur Fehlervermeidung bereits getan. Crusius vermutet, dass Arbeitsüberlastung und Stress zu Fehlern führten. „Dass dadurch die Zahl steigt, kann ich mir gut vorstellen.“
Die Verfahren bei den seit 1975 bestehenden Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen dauern durchschnittlich 13 Monate und sind für die Beschwerdeführer kostenlos. In rund 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Institutionen von beiden Parteien akzeptiert. Jährlich gehen die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen zusammen mit Gerichten, Krankenkassen und Haftpflichtversicherungen circa 40 000 vermuteten Behandlungsfehlern nach. Nach der Statistik für 2008 waren Hüft- und Kniegelenkarthrosen die Diagnosen, die am häufigsten zu Behandlungsfehlervorwürfen geführt haben. Nach Angaben von Rechtsanwalt Johann Neu, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen der norddeutschen Ärztekammern, wurden hierzu 234 Anträge gestellt. In 64 Fällen sei nachweislich falsch behandelt worden.
Dr. med. Renée Fuhrmann von der Klinik für Orthopädie am Waldkrankenhaus „Rudolf Elle“ im thüringischen Eisenberg berichtete, dass durch Fehler verursachte Nervenschädigungen bei der Implantation künstlicher Hüftgelenke am häufigsten registriert worden seien (27 Prozent der positiv beschiedenen Anträge). Fehler passierten aber auch bei der Nachkontrolle – etwa wenn die Position des Implantats nicht korrekt überprüft werde (neun Prozent der nachgewiesenen Fehler).
Crusius hob hervor, die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen klärten nicht nur Vorwürfe auf, sondern leisteten durch die von ihnen erhobenen Daten auch einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Fortbildung und Qualitätssicherung. Tatsächlich werden die Daten seit 2006 mithilfe des Medical Error Reporting Systems (MERS) einheitlich erfasst und in einer Bundesstatistik zusammengeführt. Die Statistik gibt auch Aufschluss darüber, bei welchen Diagnosen und Therapiemaßnahmen Behandlungsfehler vermutet wurden und welche Fachgebiete betroffen waren.
Samir Rabbata
Die Statistische Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für das Statistikjahr 2008 im Internet unter www.aerzteblatt.de/091279
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