ArchivDeutsches Ärzteblatt25/2009Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin, – einerseits – und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund), K. d. ö. R., Berlin, – andererseits – vereinbaren die nachstehende 13. Änderung der Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungs-Verfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin, – einerseits – und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund), K. d. ö. R., Berlin, – andererseits – vereinbaren die nachstehende 13. Änderung der Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungs-Verfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung
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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin, – einerseits – und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund), K. d. ö. R., Berlin, – andererseits – vereinbaren die nachstehende 13. Änderung der Vereinbarung über den Einsatz...
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