AKTUELL
Transplantation: Lebendspende-Kampagne gestartet


Nur Verwandte
und enge Freunde
dürfen nach heutiger
Rechtslage einem
Todkranken
Organe spenden.
Foto: dpa
„Wir wollen mehr Freiheit zum Helfen. Nächstenliebe darf nicht weiter unter Strafe stehen“, begründete Michael Kauch (FDP) diesen Schritt. Der Antrag sieht einen erweiterten Kreis der zulässigen Spender vor. Die Liberalen setzen sich dafür ein, dass bei Blutgruppenunverträglichkeit Ehepaare über Kreuz ohne die heutigen Einschränkungen einem anderen Paar spenden dürfen. Außerdem will die FDP die Nachrangigkeit der Lebendspende gegenüber der postmortalen Spende aufheben.
Nach heutiger Rechtslage dürfen nur Verwandte und enge Freunde einem Todkranken ein Organ spenden. Zudem muss einem Empfänger ein postmortal gespendetes Organ transplantiert werden, wenn dieses zur Verfügung steht. „Bei Lebendspenden sind die Überlebensraten für den Empfänger, zum Beispiel einer Niere, deutlich höher, da eine Transplantation vor einer langen Zeit der Dialyse möglich ist, die den Allgemeinzustand verschlechtert. Zudem ist die Zeit der Durchblutungsunterbrechung des Organs deutlich geringer“, erklärte Prof. Dr. med. Jochen Hoyer, Müritz-Klinik, in Berlin. ER
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