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AMG-Novelle: Abrechnung wie bisher bei Hausarztverträgen


Unter anderem wurde eine bis Mitte 2010 befristete Rechtsgrundlage geschaffen, damit private Rechenzentren weiter die Abrechnung von Leistungen, beispielsweise bei Hausarztverträgen nach § 73 b SGB V, übernehmen können. An der bisherigen Praxis hatte es nach einem Urteil des Bundessozialgerichts im Dezember Kritik gegeben. An diesem scheinbaren Detail hatte sich in den letzten Wochen erneut eine Diskussion über Hausarztverträge und der besonderen Position des Deutschen Hausarztverbands entzündet.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber den Bewertungsausschuss verpflichtet, dem Bundesgesundheitsministerium vierteljährlich Daten und Berichte zur aktuellen Vergütungs- und Leistungsstruktur in der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung zu stellen. Außerdem verpflichtet das Gesetzespaket Krankenkassen und Ärzteschaft, besondere Vergütungsvereinbarungen zur qualifizierten sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie zur onkologischen Versorgung zu treffen. Rie
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