MEDIEN
NS-„Euthanasie“: Sämtliche Strafurteile seit 1945


Dick de Mildt (Hrsg.):
Tatkomplex: NSEuthanasie.
Die ostund
westdeutschen
Strafurteile seit 1945.
2 Bände. Amsterdam
University Press,
Amsterdam 2009,
Band 1: 844 Seiten,
Band 2: 903 Seiten,
gebunden, 195 Euro
Die beiden Bände sind durch Register gut erschlossen, zusätzlich können Käufer der gedruckten Bände ein PDF-Dokument kostenfrei anfordern und sodann den Volltext nach Belieben durchsuchen.
Die Auflistung der Tatorte im Register belegt, dass „Euthanasie“, sei es im Rahmen der Aktion T4, sei es die anschließende „wilde Euthanasie“, über ganz Deutschland verteilt stattfand. Vor Gericht standen Ärzte, Pfleger und Verwaltungspersonal. Sie wurden teils sehr streng, teils auffallend milde verurteilt. Unter den 153 Urteilen (wenn man richtig gezählt hat) findet man 13 Todesstrafen, vier lebenslängliche und zehn hohe (zehn Jahre und mehr) Freiheitsstrafen, aber auch 74 Freisprüche.
Ostdeutsche Gerichte urteilten durchweg hart und begründeten kurz und bündig. Umgekehrt die westdeutschen Gerichte. Deren ausführliche Tatbestandschilderungen und die großzügig Wiedergabe der Einlassungen der Angeklagten vermitteln einen guten Eindruck von der „Euthanasie“-Praxis; die Beweiswürdigungen und abwägenden Urteile zeugen von mancherlei Nachsicht gegenüber den Angeklagten, vielleicht auch von einem anderen Rechtsverständnis. Zum Beispiel fällt auf, wie sehr westdeutsche Gerichte die „Geheimhaltung“ der „Euthanasie“ betonen und den Angeklagten deshalb eine gewisse Unkenntnis mildernd zugutehalten. So verurteilte das Landgericht Frankfurt am Main 1987 zwei Ärzte wegen Beihilfe zum Mord (in Bernburg, Brandenburg und Sonnenstein) in 11 000 beziehungsweise 4 500 Fällen zu jeweils vier Jahren Freiheitsstrafe (1967 hatte eine andere Kammer die beiden noch freigesprochen). Der Bundesgerichtshof verkürzte die Strafe 1988 auf drei Jahre.
Die Amsterdamer Urteilssammlung ist eine vorzügliche, auch für den juristischen Laien ergiebige Quelle, ja spannende Lektüre. Sie ersetzt nicht die systematische wissenschaftliche Untersuchung, die die Strafurteile vergleicht und in die geschichtlichen Zusammenhänge einordnet. Norbert Jachertz
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.