TECHNIK
Krankenhaus-Umfrage: Regeln für Zusammenarbeit mit der Industrie gewünscht


94 Prozent der Befragten halten die Zusammenarbeit von Kliniken und Unternehmen für sehr wichtig oder wichtig. Mehr als 80 Prozent sehen die Relevanz des Themas in ihrem Haus: Es gibt einen hohen Informationsbedarf sowie ein Bedürfnis nach personellen beziehungsweise strukturellen Verantwortlichkeiten für Kooperationen. Der Umfrage zufolge halten zwei Drittel der Befragten einen Ansprechpartner für Healthcare Compliance für wichtig.
Der Aufbau eines Healthcare-Compliance-Netzwerks ist ein Ziel der im Januar 2008 vom BVMed gestarteten Informations- und Präventionskampagne „MedTech Kompass“ (www.medtech-kompass.de) für eine transparente und gute Zusammenarbeit von medizinischen Einrichtungen, Ärzten und der Medizintechnikindustrie. Mittlerweile sind mehr als 60 Krankenhaus- und Unternehmensvertreter Teil des Netzwerks.
Knapp 80 Prozent der Umfrageteilnehmer wünschen sich konkrete Instrumente zur Sicherstellung erlaubter Kooperationen, vor allem klare Regelungen der Zusammenarbeit. Der „MedTech“-Kompass gibt dazu Hilfestellung, beispielsweise durch den „Kodex Medizinprodukte“ mit der Erläuterung der vier grundlegenden Prinzipien für die Zusammenarbeit, mit Mustervertragselementen und Best-Practice-Beispielen aus Krankenhäusern und Unternehmen. Die vier erarbeiteten Prinzipien einer guten und transparenten Zusammenarbeit:
- Trennungsprinzip: Entgeltliche oder unentgeltliche Zuwendungen müssen unabhängig von Beschaffungsentscheidungen beziehungsweise Umsatzgeschäften sein.
- Transparenzprinzip: Jede Zuwendung und Vergütung muss offengelegt werden. Alle Leistungen an eine medizinische Einrichtung oder an einen Arzt müssen dem Arbeitgeber mitgeteilt, schriftlich fixiert und genehmigt werden.
- Äquivalenzprinzip: Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Wenn beispielsweise ein Arzt eine medizintechnisch relevante Studie fertigt, muss das Honorar seinem Aufwand angemessen und marktüblich sein.
- Dokumentationsprinzip: Alle Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden. In den schriftlichen Vereinbarungen wird detailliert festgelegt, welcher Art etwa die Zuwendung ist, welchen Zweck sie hat und welche Leistungen konkret erbracht werden. EB
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